Häufige Fragen zur österreichischen Vignette

Antworten auf die häufigsten Fragen von Fahrern, die Österreich bereisen oder durchqueren.

Allgemeine Fragen

Ja. Die Vignettenpflicht gilt für alle Fahrzeuge bis 7,5 t zGG, unabhängig vom Zulassungsland. Ausländisch zugelassene Fahrzeuge unterliegen denselben Regeln wie österreichische Fahrzeuge. Strafen können auch nach der Ausreise vollstreckt werden, sofern ein bilaterales Vollstreckungsabkommen besteht.

Autobahnen (A-Straßen) und Schnellstraßen (S-Straßen) sind vignettenpflichtig. Bundesstraßen (B-Straßen) und Landesstraßen sind kostenlos nutzbar. Wenn Sie Österreich ohne Vignette durchqueren möchten, können Sie Bundesstraßen nutzen – dies verlängert jedoch die Reisezeit erheblich.

Die Vignette gilt für alle österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen, mit Ausnahme der Sondermautstrecken (z. B. Brenner, Arlberg, Karawanken), für die eine zusätzliche Maut entrichtet werden muss. Sehen Sie die vollständige Liste der Sondermautstrecken.

Nein. Anhänger und Wohnwagen benötigen keine eigene Vignette. Die Vignette des Zugfahrzeugs deckt auch den Anhänger ab. Beachten Sie jedoch, dass das Zugfahrzeug selbst eine gültige Vignette benötigt.

Kauf

Die digitale Vignette ist im offiziellen ASFINAG-Shop (shop.asfinag.at) erhältlich. Die Klebe-Vignette ist an Tankstellen an österreichischen Grenzübergängen, Tabak-Trafiken, ÖAMTC/ARBÖ-Geschäftsstellen und ASFINAG-Servicestellen erhältlich.

Ja. Die digitale Vignette kann bis zu 18 Tage im Voraus mit einem zukünftigen Startdatum gekauft werden. Die Jahresvignette ist ab Oktober des Vorjahres erhältlich und gilt ab 1. Dezember.

Der offizielle ASFINAG-Preis ist überall gleich. Einige Drittanbieter erheben jedoch Servicegebühren, sodass Sie möglicherweise mehr zahlen. Kaufen Sie immer im offiziellen ASFINAG-Shop oder bei autorisierten Verkaufsstellen.

Digitale Vignette

Die digitale Vignette wird auf Ihr Kennzeichen registriert. Das TOLL2GO-Kamerasystem an österreichischen Autobahnen liest Ihr Kennzeichen automatisch und prüft, ob eine gültige Vignette vorhanden ist. Kein Aufkleber erforderlich.

Kontaktieren Sie sofort den ASFINAG-Kundendienst (+43 800 400 12 440 oder [email protected]). Vor Aktivierung der Vignette kann das Kennzeichen korrigiert werden. Nach Aktivierung ist eine Korrektur in der Regel nicht möglich – eine neue Vignette muss gekauft werden.

Nein, die Bestätigungs-E-Mail ist kein gesetzlich vorgeschriebener Nachweis. Die Vignette wird automatisch über das Kennzeichen geprüft. Es empfiehlt sich jedoch, die E-Mail als Kaufbeleg zu speichern.

Klebe-Vignette

Das Pickerl muss auf der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht werden, in der unteren linken Ecke (aus Fahrerperspektive). Es darf das Sichtfeld des Fahrers nicht beeinträchtigen und muss jederzeit gut lesbar sein.

Nein. Das Ablösen des Pickerls macht es dauerhaft ungültig. Der Kleber ist so konzipiert, dass beim Ablösen sichtbare Spuren entstehen, die eine Wiederverwendung unmöglich machen.

Gültigkeit

Die Vignette gilt ab dem gewählten Startdatum um 00:00 Uhr. Bei der digitalen Vignette können Sie das Startdatum beim Kauf festlegen (bis zu 18 Tage im Voraus). Die Klebe-Vignette gilt ab dem Kaufdatum oder dem aufgedruckten Startdatum.

Die Jahresvignette gilt vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres – also ca. 14 Monate. Die Vignette 2025 gilt z. B. vom 1. Dezember 2024 bis zum 31. Januar 2026.

Bußgelder

Das Organmandat beträgt €120. Die Verwaltungsstrafe kann bis zu €240 betragen. Zusätzlich kann die Vignette vor Ort verlangt werden. Ausländische Fahrzeuge können an der Grenze zur Zahlung verpflichtet werden.

Ja. Sie können innerhalb von 4 Wochen nach Zustellung der Organstrafverfügung schriftlichen Einspruch bei der ausstellenden Behörde einbringen. Weitere Rechtsmittel sind die Verwaltungsbeschwerde und das Verwaltungsgericht. Sehen Sie den vollständigen Beschwerdeprozess.

Mietfahrzeuge

Das hängt vom Mietwagenunternehmen ab. Viele österreichische Mietwagenunternehmen stellen Fahrzeuge mit gültiger Vignette bereit. Fragen Sie immer beim Mietwagenunternehmen nach, bevor Sie auf eine Autobahn auffahren. Wenn keine Vignette vorhanden ist, sind Sie als Fahrer für die Strafe verantwortlich.

Ja. Sie können eine digitale Vignette für das Kennzeichen des Mietfahrzeugs kaufen. Beachten Sie, dass die Vignette an das Kennzeichen gebunden ist und nicht auf ein anderes Fahrzeug übertragen werden kann.

Sondermaut

Sondermautstrecken sind Abschnitte des österreichischen Autobahnnetzes, für die eine zusätzliche Maut über die Vignette hinaus entrichtet werden muss. Dazu gehören z. B. der Brenner-Tunnel, der Arlberg-Tunnel und der Karawanken-Tunnel. Die Maut wird an Mautstellen entrichtet.

In manchen Fällen ja. Beispielsweise können Sie den Arlberg-Tunnel umfahren, indem Sie über den Arlberg-Pass fahren (kostenlos, aber zeitaufwendiger und im Winter möglicherweise gesperrt). Für den Brenner gibt es keine praktische Umfahrung für Fahrzeuge, die nach Südtirol/Italien wollen.